’s-Hertogenbosch, 11. Oktober 1941

’s-Hertogenbosch, 11. Oktober 1941
An Mr. van Leeuwen,

Oberstaatsanwalt am Gerichtshof ’s-Hertogenbosch

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,
der Unterzeichnete, L. J. Crielaars, bei der Kulturkammer re­gistrierter Tanzlehrer und Bezirksleiter der niederländischen Tanzlehrervereinigung, möchte Sie höflich auf Folgendes auf­merksam machen.

Vor einigen Monaten sind sämtliche anerkannten Tanzlehrer in den Niederlanden der oben genannten Institution beigetreten; jüdischen Tanzlehrern wurde der Beitritt untersagt. Soweit mir bekannt, halten sich alle Betroffenen an diese Verordnung, aus­genommen eine besonders unverschämte Jüdin namens Roosje Glaser. Diese erklärte bei der Auflösungsversammlung in Utrecht öffentlich und in Gegenwart von hundertsiebenundvierzig Tanz­lehrern, sie wolle mit der neuen Clique nichts zu schaffen haben und werde ihre Tätigkeit weiterhin ausüben. Dass sie dies tat­sächlich macht, ersehen Sie aus den beigeschlossenen, auf typisch jüdische Art gestalteten Inseraten.

Das irritiert nicht nur die Tanzlehrer in meinem Bezirk, son­dern im ganzen Land, die sich dahin gehend äußern, dass die Jüdin es wieder einmal schlau angefangen und ihnen ein Schnipp­chen geschlagen habe. Angeblich ist sie zum katholischen Glauben übergetreten, zumindest behauptet sie jedem gegenüber, keine Jüdin zu sein. Den Tanzunterricht erteilt sie derzeit nicht mehr in einem angemieteten Hotelsaal, sondern auf dem Dachboden ih­res Elternhauses, ganz so, als wäre nichts geschehen.

Bei mir sind inzwischen Beschwerden von Tanzlehrern einge­gangen, die dieses Vorgehen als unfair empfinden, zumal für die der Kulturkammer angehörenden Tanzlehrer neue Regeln gelten, die unter anderem höhere Gebühren vorsehen. Diese Regeln sind natürlich in unserem Interesse, dennoch werden sicherlich auch Sie die dargelegte Situation als untragbar ansehen. Ich habe mich sofort mit der Geschäftsführung der Kulturkammer in Verbin­dung gesetzt und den Bescheid bekommen, ich solle die Angele­genheit mit den Behörden vor Ort klären, da die Kammer sich noch im Stadium der Gründung befinde und besagte Roosje Gla­ser in einem Privathaus unterrichte. Gestern habe ich mit In­spektor Vos von der hiesigen Polizei gesprochen, der mir mitteilte, die Verordnung sei öffentlich gemacht worden, allerdings ohne Strafandrohung bei Zuwiderhandlung. Daher seien ihm die Hände gebunden. Er erklärte sich zwar bereit, den Fall mit dem Polizeikommissar zu besprechen, machte mir aber nicht viel Hoff­nung. Aus diesem Grund wende ich mich nun an Sie.
Ich ersuche Sie höflich, Maßnahmen zu ergreifen, die dem il­legalen Tun dieser unverschämten Jüdin ein Ende bereiten. Hochachtungsvoll

J. Crielaars