Beispiel des Anhangs – Tanzschule: Verrat von Leo an den Oberstaatsanwalt am 28. Februar 1942
’s-Hertogenbosch, 28. Februar 1942
An Mr. van Leeuwen, Oberstaatsanwalt am Gerichtshof ’s-Hertogenbosch
Hochwohlgeborener Herr,
da die Kulturkammer bereits vor einigen Wochen offiziell gegründet worden ist, möchte ich auf Ihr Schreiben vom 28. Oktober zurückkommen. In dem Schreiben teilten Sie mir mit, dass die von Juden gegebenen Tanzstunden vorläufig stattfinden dürfen.
Da jedoch die Verordnung erlassen wurde, habe ich mich bezüglich der Sache Roosje Glaser sofort an die Polizei und die Kulturkammer gewendet.
Herr Vos, der örtliche Kommissar, teilte mir mit, dass Roosje Glaser im Besitz eines Schreibens der Kulturkammer ist, unterzeichnet vom Sekretär des Fachschafts Tanz, die besagt, dass sie die Erlaubnis hat, vorläufig ihre Tätigkeiten fortzusetzen. Solange er keinen anderslautenden Bescheid erhält, kann er nichts dagegen tun.
Daraufhin habe ich mich mit dem obengenannten Sekretär in Verbindung gesetzt, der aussagte, dass das Schreiben der Kulturkammer jetzt nicht mehr gültig sei, und er der Sache nun eingehend nachgehen wird.
Weil ich befürchte, dass diese Sache wegen der vielen Arbeit auf die lange Bahn geschoben wird, wende ich mich an Sie, um sicher zu stellen, dass diese Angelegenheit endgültig abgewickelt wird.
In der Hoffnung, dass Sie diesen Brief in Betracht ziehen, möchte ich Ihnen im Voraus danken.
Hochachtungsvoll
L.J.Crielaars







